Der Gemeindeausschuss
Aufgaben
Der Gemeindeausschuss koordiniert im Rahmen des Pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates das kirchliche Leben vor Ort. Dabei arbeitet er möglichst eng mit dem Pfarreirat und dessen Sachausschüssen zusammen. Seine Aufgaben sind insbesondere
- das kirchliche Leben vor Ort zu fördern, die Charismen zu entdecken und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen
- Sorge zu tragen für die Glaubensweitergabe und die Gewinnung von Katechetinnen und Katecheten
- für ein lebendiges liturgisches Leben Sorge zu tragen
- den caritativen Dienst zu fördern und mitzutragen
- die Situation in der Gemeinde zu beobachten und Entwicklungen, Probleme sowie Vorschläge an den Pfarreirat weiterzuleiten
- die Tätigkeit von Verbänden, Gruppen und freien Initiativen auf der Ebene der Gemeinde zu fördern und zu koordinieren
Rechte
Der Gemeindeausschuss hat das Recht, zu jeder Zeit über Beratungen informiert und vor Entscheidungen, die die Gemeinde oder die dort gelegenen Kirchenstiftungen betreffen, gehört zu werden. Der Gemeindeausschuss kann jederzeit Anträge an den Verwaltungsrat oder den Pfarreirat stellen, die dort behandelt werden müssen.
Zusammensetzung
Zum Gemeindeausschuss gehören mit Stimmrecht an:
- die durch die Gemeinde direkt gewählten Personen
- wenigstens ein Mitglied, das von der Gemeinde direkt in den Pfarreirat gewählt wurde
- wenigstens ein Mitglied, das von der Gemeinde direkt in den Verwaltungsrat gewählt wurde
- eventuell weitere hinzugewählte Personen
Ist in der Gemeinde eine ehrenamtliche Person für ökumenische Belange bestellt worden, so ist diese Mitglied im Gemeindeausschuss.
Quelle (teilweise): Arbeitshilfe für die Pfarrgremien