Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat berät und fasst Beschlüsse über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten der Pfarrei.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Pfarrei. Er vertritt die Pfarrei, deren Vermögen und die in der Pfarrei gelegenen Kirchenstiftungen und deren Vermögen sowie die weiteren kirchlichen Stiftungen, die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellt sind und deren Vermögen, sofern sie keinen eigenen Verwaltungsrat haben.
Dabei hat der Verwaltungsrat die Möglichkeit, einzelne Projekte der Vermögensverwaltung (z. B. eine konkrete Stellenbesetzung, Baumaßnahme...) zum Zwecke der Durchführung an einen Gemeindeausschuss zu delegieren.
In den Verwaltungsrat gewählt werden kann jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat.
Quelle: Arbeitshilfe Pfarrgremienwahl 2023, Bistum Speyer
Neben den vorgestellten 3 Gremien (Gemeindeausschüsse, Pfarreirat und Verwaltungsrat) gibt es noch einige Sachausschüsse, die sich um folgende Bereiche kümmern: Caritas, Katechese, Liturgie und Öffentlichkeitsarbeit. In diesen Ausschüssen ist jede und jeder immer willkommen, auch wenn es sich um eine punktuelle Mitarbeit handelt!