Änderung im aktiven Wahlrecht
Es ist möglich, das aktive Wahlrecht in einer anderen Gemeinde oder Pfarrei wahrzunehmen. Dazu muss sich die bzw. der Wahlberechtigte aus dem Wählerverzeichnis der Wohnortpfarrei austragen und mittels Bescheinigung in das Wählerverzeichnis der anderen Gemeinde eintragen lassen. Diese Veränderung ist insbesondere für die Personen gedacht, die sich außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde am pastoralen Leben in einer anderen Gemeinde beteiligen und eventuell sogar für ein Gremium dort kandidieren.
Rechtsgrundlage:
Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht gemäß § 6 Absatz 2 und § 19 Absatz 2 der Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer sowie § 5 Absatz 2 KVVG in einer anderen Gemeinde ausüben wollen, müssen bis spätestens einen Monat vor dem Wahltag durch eine Bescheinigung des Pfarramts ihrer Wohnortpfarrei nachweisen, dass sie aus dem dortigen Wählerverzeichnis ausgetragen sind. Sie können an der Pfarrgremienwahl nur mittels Urnen- oder Briefwahl teilnehmen, eine Stimmabgabe per Online-Wahl ist nicht möglich. (§ 4 Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer – WOPG)
- Der Aus- und Eintrag in das Wählerverzeichnis muss bis zum 8. September mittels diesem Formular vorgenommen sein.
- Ein „Gemeindewechsel“ innerhalb einer Pfarrei ist möglich; auch hier ist dieses Formular zu verwenden.
- Wahlberechtigte, die in einer anderen Gemeinde statt in der Wohnortgemeinde wählen, können NICHT an der Online-Wahl teilnehmen. Sie erhalten dennoch Mitte September – wie alle Wahlberechtigten – die zentral versandte Wahlbenachrichtigung, die an ihre Wohnortgemeinde
- adressiert ist. Das Rubbelfeld der Online-Zugangsdaten darf nicht beschädigt sein! Ein freigerubbeltes Feld verhindert die Stimmabgabe.
Verfahren:
- Der/die Wahlberechtigte, die das aktive Wahlrecht in einer anderen Gemeinde ausüben möchte, lässt im „Wohnortpfarramt“ I. und II. des Formulars ausfüllen und durch Stempel bestätigen.
- Die Stimmabgabe ist nur im Wahllokal oder per Briefwahl auf Antrag hin möglich.
- Sowohl im Wahllokal wie auch bei der Antragstellung für Briefwahl sind das ausgefüllte Formular zusammen mit der Wahlbenachrichtigung abzugeben!