Anleitung Online-Wahl

Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Online-Wahl.

Online-Wahl erstmals möglich

Erstmals ist es bei diesen Wahlen auch möglich, die Stimmabgabe online durchzuführen. Das „digitale Wahllokal“ ist sicherlich die größte Neuerung bei der Pfarrgremienwahl 2023. Alle Wahlberechtigten erhalten ein Anschreiben mit persönlicher Benutzer-ID und Passwort und haben damit erstmalig die Möglichkeit, ihre Stimme online von Zuhause aus abzugeben. Wer dies nicht tun möchte oder kann, kann auch weiterhin im Wahllokal oder per Briefwahl auf Antrag wählen. Somit gibt es drei Varianten für die persönliche Stimmabgabe!

Gute Gründe für die Online-Wahl

  • Online-Wahlen sind niederschwellig: die Stimmabgabe kann über einen längeren festgelegten Zeitraum rund um die Uhr getätigt werden.
  • Im Blick auf andere Diözesen, die Online-Wahlen schon durchgeführt haben, ergibt diese zusätzliche Wahlform eine höhere Wahlbeteiligung und damit eine stärkere Legitimation der gewählten Personen.
  • Jede und jeder Wahlberechtigte wird angeschrieben und erhält somit eine Einladung, sich an der Pfarrgremienwahl zu beteiligen. Damit erreicht Kirche alle und signalisiert: Du hast in der Kirche eine Stimme und mit Dir und Deiner Beteiligung ist Kirche lebendig!
  • Jüngere und digital affine Menschen werden durch diese Wahlform eher angesprochen.
  • Online-Wahlen sind barrierefrei und stellen somit einen leichten Zugang der Beteiligung für Menschen dar, die nicht so mobil sind.
  • Im Vergleich zur Allgemeinen Briefwahl, bei der alle Wahlberechtigten automatisch die kompletten Wahlunterlagen erhalten, sind Online-Wahlen nachhaltiger und ressourcenschonender. Zudem sparen die Pfarreien Ressourcen, da weniger Stimmzettel und Briefwahlunterlagen benötigt werden.

Die Möglichkeit der digitalen Stimmabgabe besteht innerhalb des festgelegten Abstimmungszeitraums, beginnend am Montag, 18. September 2023 um 6:00 Uhr, endend am Mittwoch, 4. Oktober 2023 um 24:00 Uhr.

Nach Ablauf dieser Frist erhalten die Pfarreien Listen für ihre Wahlbezirke, aus denen ersichtlich wird, welche Wahlberechtigten bereits online abgestimmt haben. So kann dann am Wahlwochende im Wahllokal, das auf jeden Fall einzurichten ist, festgestellt werden, ob jemand schon an der Online-Wahl teilgenommen hat. Wer online gewählt hat, kann nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen. Sollte jemand seine Stimme online abgegeben und trotzdem per Briefwahl gewählt haben, zählt in jedem Fall die online abgegebene Stimme. So ist die Unmöglichkeit der doppelten Stimmabgabe garantiert.

Mit Schließung der Wahllokale wird jedem Wahlbezirk das digitale Wahlergebnis übermittelt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ergänzen dieses Ergebnis mit dem Ergebnis von Brief- und Urnenwahl. Das Gesamtergebnis wird dann vom Wahlausschuss festgestellt.

Partner des Bischöflichen Ordinariates für die Online-Wahlen ist die Firma Polyas. Sie ist der führende Anbieter für digitale Wahlen seit 1996. Mit Polyas wählen Unternehmen, Genossenschaften, Vereine, Hochschulen, Kirchen und Kammern im Internet schnell und bequem. So wurden z.B. die Pfarrgemeinderatswahlen 2020 in der Erzdiözese Freiburg, 2022 im Erzbistum München-Freising sowie in der Diözese Eichstätt erfolgreich mit Polyas durchgeführt.

Die angeboten Funktionen sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Zertifizierung des Polyas CORE 2.5.4 erfolgreich geprüft worden und sichern die Einhaltung der Wahlgrundsätze gemäß dem Schutzprofil für Online-Wahlen BSI-CC-PP-0037.

Quelle: pfarrgremien.bistum-speyer.de